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Evidenzgemeinde

die, -, -n

Gemeinde. die alle Umstände registriert, die die österr. Staatsangehörigkeit einer Person betreffen


Wortart: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 05.03.2015
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Kommentare (1)


Bis 30. 6.1966 war ein österr. Geburtsort zugleich die Evidenzgemeinde des Kindes.
Seit 1.7.1966 ist die Evidenzgemeinde
bei Geburten in Österreich der Wohnsitz der Mutter,
bei ausländischem Wohnsitz der Mutter jedoch der Geburtsort des Kindes;
bei allen Geburten im Ausland ist die Evidenzgemeinde die Gemeinde Wien. s. RIS, Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, § 49 (2)
Koschutnig 05.03.2015





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Das österreichische Deutsch, oder einfach Österreichisch, zeichnet sich durch besondere Merkmale aus. Es besitzt einen einzigartigen Wortschatz, bekannt als Austriazismen, sowie charakteristische Redewendungen.

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